Die Große Nationalversammlung der Türkei hat eine bedeutende Steuerreform verabschiedet, indem sie das wirtschaftliche Förderpaket genehmigte, das in den vergangenen Monaten von Präsident Recep Tayyip Erdoğanvorgestellt wurde. Der auffälligste Bestandteil der Regelung ist eine 20-jährige Steuerbefreiung auf ausländische Einkünfte für neue ausländische Einwohner, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Damit bereitet sich die Türkei darauf vor, einen der weltweit bemerkenswertesten langfristigen Steuervorteile einzuführen.
Nach dem neuen System können Personen von diesem Vorteil profitieren, die in den letzten drei Jahren vor ihrem Umzug in die Türkei keine Steuerpflichtigen in der Türkei waren. Ausländische Einkünfte, die unter diese Regelung fallen, werden in der Türkei nicht besteuert und müssen nicht in den jährlichen Steuererklärungen angegeben werden. Einkünfte, die innerhalb der Türkei erzielt werden, werden jedoch weiterhin nach dem bestehenden progressiven System mit Steuersätzen zwischen 15 % und 40 % besteuert.
Darüber hinaus ist für berechtigte Personen auch eine erhebliche Senkung der Erbschafts- und Schenkungssteuer vorgesehen. Die normalerweise zwischen 1 % und 30 % liegenden Steuersätze sollen für diese Personen auf einen festen Satz von 1 % reduziert werden.
Neue Vermögensamnestie-Regelung

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Reform ist die neue Regelung zur „Vermögensamnestie“. Im Rahmen dieses Systems können Privatpersonen und Unternehmen Vermögenswerte im Ausland — wie Geld, Gold, Fremdwährungen und Wertpapiere — deklarieren und bis zu einem bestimmten Stichtag in das System einbringen. Der anzuwendende Steuersatz hängt davon ab, wie lange die deklarierten Vermögenswerte in der Türkei verbleiben. Wer seine Vermögenswerte länger in der Türkei hält, zahlt niedrigere Steuern, während Personen, die sie kurzfristig wieder abziehen, mit höheren Steuersätzen rechnen müssen.
Die Behörden erklärten, dass die in das System eingebrachten Vermögenswerte vor Steuerprüfungen und Strafverfahren geschützt werden. Oppositionsparteien kritisierten die Regelung hingegen und argumentierten, dass ähnliche Programme in der Vergangenheit den Zufluss von Geldern unklarer Herkunft ermöglicht hätten.
Große Steuervorteile für Unternehmen und Exporte
Auch für Unternehmen wurden bedeutende Steuererleichterungen eingeführt. Der Körperschaftssteuersatz für produzierende Unternehmen wurde von 25 % auf 12,5 % gesenkt. Für exportierende Hersteller gelten noch günstigere Steuersätze, während Unternehmen, die innerhalb des Istanbul Financial Center tätig sind, umfangreiche Steuerbefreiungen erhalten. Besonders bemerkenswert ist, dass Einkünfte aus dem Export von Finanzdienstleistungen bis zum Jahr 2047 vollständig von der Körperschaftssteuer befreit werden.
Die Türkei will globales Kapital anziehen
Experten zufolge verfolgt die Türkei mit diesen Reformen das Ziel, internationales Kapital anzuziehen und Istanbul zu einem internationalen Finanzzentrum zu machen. Einige Branchenvertreter erwarten zudem, dass sich große Investoren aufgrund der politischen Spannungen im Nahen Osten sowie der wirtschaftlichen und politischen Unzufriedenheit in westlichen Ländern verstärkt der Türkei zuwenden werden.



